Aktuelles BGH-Urteil:


Was Vermieter über Bankbürgschaften wissen sollten

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 14.5 (Az. VIII ZR 256/23) eine bedeutende Entscheidung für Vermieter getroffen, die Wohnraum vermieten und auf eine Bankbürgschaft als Mietsicherheit setzen. Nach aktueller Rechtsprechung gilt: Allein das Ausbleiben der vereinbarten Bankbürgschaft berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags.

Hintergrund: Bankbürgschaft statt Kaution - Was ist passiert?
Im konkreten Fall vereinbarten Vermieter und Mieter, dass der Mieter zur Wohnungsübergabe eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft anstelle einer Barkaution vorlegen sollte. Doch trotz mehrmaliger Aufforderung blieb dieses Dokument aus. Der Vermieter sprach daraufhin eine fristlose sowie hilfsweise ordentliche Kündigung aus und ging gerichtlich gegen den Mieter vor. Die Vorinstanzen gaben dem Vermieter zunächst recht. Erst der BGH stellte klar: Eine fristlose Kündigung nach § Abs.BGB ist hier nicht möglich. Diese Vorschrift gilt ausschließlich für ausbleibende Geldleistungen wie die klassische Barkaution, nicht jedoch für Ersatzsicherheiten wie die Bankbürgschaft.

Was bedeutet das für die Vermietungspraxis?
Vermieter, die sich für eine Bankbürgschaft als Sicherheit entscheiden, können bei verspäteter oder fehlender Vorlage nicht sofort das Mietverhältnis beenden. Eine fristlose Kündigung ist nur zulässig, wenn weitere erhebliche Pflichtverletzungen hinzukommen, etwa Zahlungsverzug oder ausdrückliche Weigerung nach Mahnung (§ BGB).
Um rechtliche Risiken zu minimieren, empfiehlt es sich, die Wohnungsübergabe klar an die Vorlage der Bürgschaft zu koppeln oder auf die bewährte Barkaution zu setzen. Damit ist bei Nichterfüllung weiterhin das vereinfachte Kündigungsrecht nach § Abs.BGB gesichert. Zudem sollten alle Vereinbarungen zur Mietsicherheit ausdrücklich und transparent im Mietvertrag festgehalten werden.

Konsequenzen für Mieter und Vermieter
Mieter profitieren von dieser Klarstellung, da das Fehlen einer rechtzeitig präsentierten Bankbürgschaft keinen sofortigen Rausschmiss zur Folge hat. Solange die Miete pünktlich bezahlt wird, bleibt der Kündigungsschutz bestehen. Bei zusätzlichen Vertragsverletzungen wie Zahlungsverzug oder Verweigerung der Sicherheitsleistung können Vermieter weiterhin rechtlich gegen den Mieter vorgehen.
Das BGH-Urteil macht deutlich: Für Vermieter ist sorgfältige Planung beim Thema Mietsicherheit unerlässlich. Wer alternative Sicherheiten vereinbart, sollte sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein und bei Unsicherheiten professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Fazit: Rechtssicherheit und kluge Vertragsgestaltung sind entscheidend
Nur mit einer klaren Strategie, regelmäßiger Information und sauberer Formulierung im Mietvertrag können Vermieter auch künftig auf Sicherheit setzen. Bei der Wahl zwischen Barkaution und Bankbürgschaft gilt: Transparenz und Absicherung sind entscheidend, um Streitfälle und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

Quellen: mieterengel.de, Lewento.de, Rödl & Partner, Haufe.de, beck.de, bundesgerichtshof.de, otto-schmidt.de, dejure.org, Rechtsanwalt Schwartmann, juris.